Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 A 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsStrG § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 20 Abs. 1; SächsVwZG § 5 Abs. 2; VwVG § 24; SächsPolG § 6
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen der Nichtbefolgung einer Allgemeinverfügung durch den Pflichtigen auf die Verhältnismäßigkeit nachfolgender Maßnahmen der Verwaltung; Zulässigkeit der Erhebung von Ersatzvornahmekosten für eine Beseitigung ohne vorhergehende Beseitigungsanordnung an den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen der Nichtbefolgung einer Allgemeinverfügung durch den Pflichtigen auf die Verhältnismäßigkeit nachfolgender Maßnahmen der Verwaltung; Zulässigkeit der Erhebung von Ersatzvornahmekosten für eine Beseitigung ohne vorhergehende Beseitigungsanordnung an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.08.2007 - 3 K 3110/04
- OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 A 63/08
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 412
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 672/13
Ersatzvornahme; unmittelbare Ausführung; Vollstreckungsschuldner; Störerauswahl; …
34 Die vom Verwaltungsgericht in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erwähnte Vorschrift des § 6 Abs. 2 SächsPolG über den Ersatz von Kosten, die durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme entstanden sind, ist - unabhängig von der Frage einer Auslegungs- oder Umdeutungsmöglichkeit des angegriffenen Bescheids über "Kosten der Ersatzvornahme" - in Anwendung der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugrunde zu legenden landesrechtlichen Maßstäbe nicht einschlägig, weil die Beklagte nicht als Ortspolizeibehörde i. S. v. § 64 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG, sondern eindeutig als untere Bauaufsichtsbehörde i. S. v. § 57 SächsBO eingeschritten ist (zu dieser Anforderung SächsOVG, Urt. v. 8. April 2009 - 1 A 63/08 -, juris Rn. 29). - OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 98/08
Leistungsbescheid, Ersatzvornahme, straßenrechtliche Anordnung
Nach dieser speziellen straßenrechtlichen Vorschrift können Kosten im Wege eines Leistungsbescheids auch ohne Grundverfügung erhoben werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. April 2009, BRS 74 Nr. 153; vgl. auch OVG Rh.-Pf. Urt. 25. März 2009, NVwZ-RR 2009, 746). - OVG Sachsen, 20.10.2011 - 1 B 173/11
Straßenrechtliche Ordnungsverfügung, Anhängerwerbung, Sondernutzung
Die Benutzung der Straße durch das Aufhängen von Werbeplakaten stellt eine über den Gemeingebrauch (§ 14 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG) hinausgehende - erlaubnispflichtige - Sondernutzung im Sinne von § 18 Abs. 1 SächsStrG dar (SächsOVG, Urt. v. 8. April 2009 - 1 A 63/08 -, juris).